Baden-WürttembergStuttgart

G9-Gymnasium in Gefahr: Ministerium lehnt Volksbegehren ab

Die Elterninitiative "G9 jetzt! BW" kämpft in Baden-Württemberg gegen die Ablehnung ihres Volksbegehrens zur Einführung einer neunjährigen Gymnasiums-Option (G9) ab 2026, nachdem das Innenministerium in Stuttgart die Teilnahme aufgrund von verfassungsrechtlichen Bedenken und unzulässigen Antragsunterlagen verweigert hat.

In Baden-Württemberg stehen die Bemühungen einer Elterninitiative für die Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium (G9) vor einer entscheidenden Herausforderung. Das Innenministerium hat kürzlich die Zustimmung zu einem von den Eltern initiierten Volksbegehren verweigert, was weitreichende Folgen für die Bildungslandschaft in der Region haben könnte.

Hintergründe des Volksbegehrens

Die Initiative „G9 jetzt! BW“ möchte eine Option für alle Schülerinnen und Schüler am Gymnasium anbieten, um das Abitur in neun Schuljahren zu erlangen. Momentan ist das G9-Modell nur an 44 staatlichen Schulen und weiteren Privatschulen als Modellprojekt verfügbar, während das achtjährige Gymnasium (G8) der aktuelle Standard ist.

Die Entscheidung des Innenministeriums

Das Innenministerium in Stuttgart argumentiert, dass das Volksbegehren verfassungswidrig sei und die Antragsunterlagen von unberechtigten Vertretern einer früheren Initiative eingereicht wurden. Dies ist besonders problematisch, da die Organisatoren hinter dem aktuellen Antrag nicht mehr die ursprünglichen Initiatoren sind. Die Herausforderung wird durch eine mögliche Berufungsfrist von nur zwei Wochen zum Verfassungsgerichtshof von Baden-Württemberg kompliziert.

Kosten und Auswirkungen für den Landeshaushalt

Ein weiterer zentraler Streitpunkt sind die finanziellen Aspekten des G9-Modells. Laut Ministerium würde die Umsetzung des G9 erhebliche Kosten verursachen, die den Landeshaushalt belasten könnten – jährlich etwa 375 Millionen Euro. Das Innenministerium verweist auf eine vorherige Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, die besagt, dass der Gesetzesvorschlag klare Angaben zu den finanziellen Folgen enthalten muss. Diese Spezifizität fehlt im aktuellen Antrag, was ebenfalls zu dessen Ablehnung geführt hat.

Reaktionen der Unterstützer

Trotz der Rückschläge bleibt die Elterninitiative unbeirrt und plant, Berufung einzulegen. Sie sehen das G9 als entscheidend für eine ausgewogene schulische Entwicklung und einen stressfreieren Bildungsweg. Für die Initiative ist dies nicht nur eine Frage der Bildungspolitik, sondern auch der Chancengleichheit für alle Beteiligten.

Der breitere Kontext der Bildungsreformen

Die Auseinandersetzung um die G9-Option zeigt ein grundlegendes Problem im Bildungssystem von Baden-Württemberg auf, das mit den grundlegenden Schulreformen im Zusammenhang steht, auf die sich die grüne-schwarze Koalition im April geeinigt hat. Die Reformen sollen ab dem Schuljahr 2025/2026 in Kraft treten, jedoch zunächst nur für die Jahrgangsstufen fünf und sechs.

Schlussfolgerung

Die Absage des Innenministeriums hinterlässt viele Fragen und Unsicherheiten für Eltern, Schüler und Lehrkräfte. Die Zukunft der G9-Option steht auf der Kippe, während die Diskussionen um die Bildungsreformen in Baden-Württemberg weiterhin an Intensität gewinnen. Das Engagement der Elterninitiative könnte dabei nicht nur Auswirkungen auf die kommenden Schuljahre, sondern auch weitreichende Konsequenzen für die gesamte Bildungslandschaft in der Region haben.

NAG

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