LudwigshafenRheinland-Pfalz

Urlaubsmitbringsel gefährden heimische Pflanzen – Tipps vom BMEL

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft warnt Urlauber in Rheinland-Pfalz davor, lebende Pflanzen aus dem Ausland mitzubringen, um das Risiko eingeschleppter Schädlinge und Krankheiten zu vermeiden, die die heimische Ernte und Natur ernsthaft gefährden könnten.

Die Gefahren eingeschleppter Schädlinge für heimische Ökosysteme

Rheinland-Pfalz. Der Sommer zieht viele Menschen in die Ferne, doch nicht jeder bringt nur schöne Erinnerungen und Souvenirs aus dem Urlaub mit nach Hause. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) warnt eindringlich vor den Risiken, die mit dem Transport lebender Pflanzen aus dem Ausland verbunden sind. Diese Pflanzenteile können oft unbemerkt Schädlinge oder Pflanzenkrankheiten einschleppen, die für die einheimische Landwirtschaft und die Natur massive Probleme darstellen können.

Die Rolle von Touristen und Reisenden

Urlaubsreisende sollten besonders vorsichtig sein, denn das Risiko dieser ungewollten Mitbringsel ist hoch. Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, betont: „Das Risiko reist mit! Auf dem kleinsten Samen oder scheinbar harmlosen Früchten können Pflanzenschädlinge mitreisen.“ Diese blinden Passagiere können sich verheerend auf die heimische Flora auswirken.

Beispiele für einschleichende Schädlinge

Eines der bekanntesten Beispiele für solch einen Schädling ist das Bakterium Xylella fastidiosa. Es befällt über 300 verschiedene Pflanzenarten, darunter viele Obst- und Zierpflanzen. Seit seiner illegalen Einfuhr nach Deutschland im Jahr 2016 konnte es nur mit hohen Anstrengungen wieder entfernt werden. In Italien hat dieses Bakterium bereits verheerende Schäden an Olivenbäumen verursacht. Ein weiteres Beispiel ist der Japankäfer, der in Italien und der Schweiz große Schäden angerichtet hat und auch durch Mitbringsel aus dem Urlaub unbeabsichtigt nach Deutschland gelangen kann.

Rechtliche Rahmenbedingungen und Empfehlungen

Wer Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse aus dem Ausland mitbringt, sollte die rechtlichen Bestimmungen im Blick behalten. Für die Einfuhr von Pflanzen in die Europäische Union ist ein Pflanzengesundheitszeugnis erforderlich. Dies gilt sowohl für Touristinnen und Touristen als auch für den Handel. Verarbeitet Lebensmittel wie Brot oder Trockenfrüchte sind hingegen unproblematisch und dürfen ohne spezielle Nachweise mitgebracht werden.

Schutz der heimischen Natur

Um die heimischen Pflanzen und die damit verbundenen Ökosysteme zu schützen, rät das BMEL eindringlich, lebende Pflanzen im Urlaub zu belassen. Die Warnung richtet sich insbesondere an Reisende aus Nicht-EU-Staaten, sondern auch an Urlauber von EU-Überseegebieten, wie den Kanaren. Indem wir uns dieser Problematik bewusst werden und entsprechende Vorkehrungen treffen, können wir dazu beitragen, die einheimische Biodiversität und Landwirtschaft zu bewahren.

Fazit

Die gut gemeinte Mitbringsel-Aktion kann fatale Folgen für die Natur und Landwirtschaft in Deutschland nach sich ziehen. Aufklärung und Prävention sind der Schlüssel, um die heimischen Ökosysteme zu schützen. Achten Sie darauf, die empfohlenen Richtlinien zu befolgen und helfen Sie mit, unsere Pflanzenwelt zu bewahren.

NAG

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