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Keine Arbeitsassistenz für Bremer Abgeordnete – Gericht entscheidet klar

Abgeordnete in Bremen, darunter ein Rollstuhlfahrer, haben aufgrund einer Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom Mai 2023 keinen Anspruch auf Arbeitsassistenz, da die Tätigkeit als Abgeordneter nicht als Beruf gilt, was die Diskussion über die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen im politischen Bereich anheizt.

Eine aktuelle Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen wirft ein Schlaglicht auf die Herausforderungen, denen sich Menschen mit Behinderungen im politischen Umfeld gegenübersehen. Während die rechtlichen Grundlagen für die Unterstützung von Abgeordneten bereits in der Kritik stehen, könnte sich die Lage für betroffene Personen in der Zukunft verbessern.

Die rechtlichen Grundlagen

Am 14. Mai 2023 wurde ein Bremer, der als Rollstuhlfahrer lebt, in die Bremische Bürgerschaft gewählt. Zuvor hatte er bei einem privaten Verein gearbeitet und erhielt dort eine Arbeitsassistenz von der Bundesagentur für Arbeit (BA). Nach seiner Wahl als Abgeordneter wurde ihm jedoch die notwendige Unterstützung verwehrt, da die BA den Abgeordnetenstatus nicht als „Arbeitsplatz“ im rechtlichen Sinne anerkennt.

Das Gericht argumentierte, dass ein Abgeordnetenmandat eine Unterbrechung des Berufslebens darstellt und somit nicht in die Kategorie einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung fällt. Diese Klassifizierung hat bedeutende Auswirkungen auf die Rechte und Unterstützungsleistungen, die Abgeordnete mit Behinderungen erhalten können.

Auswirkungen auf die Gemeinschaft

Diese rechtliche Stellungnahme sorgt nicht nur für Unmut bei den direkt betroffenen Personen, sondern wirft auch Fragen zu Inklusion und Chancengleichheit in der Politik auf. Wie können Menschen mit Behinderungen in der politischen Landschaft vertreten sein, wenn ihnen die notwendigen Hilfen verwehrt werden? Dies berührt die grundlegenden Prinzipien der Teilhabe und Gleichberechtigung im politischen Betrieb.

Die Situation in Bremen ist besonders bemerkenswert, da es in diesem Bundesland und im Saarland keine staatliche Unterstützung in Form von Personal für Abgeordnete gibt. Im Gegensatz dazu erhalten Abgeordnete im Deutschen Bundestag eine erhebliche Mitarbeiterpauschale, die es ihnen ermöglicht, eine Assistenz einzustellen, um ihre Aufgaben effektiv erfüllen zu können.

Künftige Entwicklungen

Die Diskussion über die Unterstützung von Abgeordneten mit Behinderung hat zu einem bedeutenden Schritt in Bremen geführt. Im März 2024 wurde das Bremer Abgeordnetengesetz um einen neuen Paragrafen erweitert, der die Bereitstellung von Hilfen und eventuell auch Arbeitsassistenz für behinderte Abgeordnete ermöglichen soll. Diese Initiative zeigt, dass der Gesetzgeber bemüht ist, die Arbeitsbedingungen für alle Abgeordneten zu verbessern und Inklusion voranzutreiben.

Das Pilotprojekt, das aus diesem neuen Gesetz hervorgeht, könnte als Vorbild für andere Bundesländer dienen. In einer Zeit, in der Diversität und Integration in der Gesellschaft an Bedeutung gewinnen, ist dies ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

Fazit

Die Entscheidung des Landessozialgerichts und die darauf folgenden legislative Änderungen sind entscheidend für die Unterstützung von Abgeordneten mit Behinderungen. Die Herausforderungen, die sich aus der politischen Tätigkeit ergeben, machen deutlich, wie wichtig es ist, strukturelle Voraussetzungen der Teilhabe zu überdenken und anzupassen. Nur durch entsprechende Regelungen kann sichergestellt werden, dass alle Stimmen in der politischen Landschaft Gehör finden und die Demokratie in ihrer vollen Breite gelebt werden kann.

NAG

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