Mannheim. Die Stadt Mannheim sieht sich mit einer bedeutenden Herausforderung konfrontiert: der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Am 27. Juli 2023 wurde das Auftreten dieses Virus in der Region zwischen Biblis und Einhausen (Landkreis Bergstraße) bekannt gegeben. Dies hat weitreichende Konsequenzen für die Stadt, vor allem durch die ergriffenen Maßnahmen, um die ASP in Schach zu halten.
Wichtigkeit der Allgemeinverfügungen
Angesichts der Bedrohung durch die Afrikanische Schweinepest hat die Stadt Mannheim am 2. August 2023 drei entscheidende Allgemeinverfügungen veröffentlicht, um eine Ausbreitung der Krankheit zu verhindern. Diese Maßnahmen wurden ergriffen, obwohl bislang kein bestätigter Fall innerhalb Mannheims selbst registriert wurde. Das Virus stellt kein Risiko für Menschen dar, jedoch für die Schweinehaltung, was für die Landwirtschaft in der Region von großer Bedeutung ist.
Restriktionszonen und Verhaltensregeln
Die Allgemeinverfügungen definieren zwei wichtige Zonen: eine infizierte Zone sowie eine Pufferzone. Die infizierte Zone umfasst die Stadtbezirke Sandhofen, Schönau und Waldhof (mit Ausnahmen) sowie Teile von Käfertal und Neckarstadt-West. Hier sind strikte Vorschriften in Kraft, zu denen eine Leinenpflicht für Hunde und ein Jagdverbot für Jäger gehören. Auch für die Freizeitgestaltung wie Radfahren und Reiten gibt es Einschränkungen: Diese Aktivitäten sind in den Wäldern der infizierten Zone nur auf befestigten Wegen erlaubt.
Regeln in der Pufferzone
Die Pufferzone erstreckt sich auf alle Stadtbezirke südlich des Neckars sowie Teile von Neckarstadt-Ost und Käfertal Süd. Besonderes Augenmerk liegt hier auf der verbotenen Durchführung von Bewegungsjagden und einem Aufruf zur verstärkten Bejagung von Wildschweinen. Meldungen über erlegte oder verendete Wildschweine sind umgehend an die Veterinärbehörde zu richten. Dies sorgt für eine lückenlose Dokumentation und ermöglicht eine effektivere Bekämpfung der Seuche.
Einfluss auf die Landwirtschaft
Die Maßnahmen wirken sich auch direkt auf die landwirtschaftliche Bewirtschaftung aus. So dürfen in der infizierten Zone Bodennutzungsmaßnahmen bei Mais bis zu einer Höhe von 1,50 Metern durchgeführt werden, jedoch ist die Ernte derzeit untersagt. Vor weiteren landwirtschaftlichen Tätigkeiten ist eine Drohnenüberwachung der Felder vorgeschrieben, um potentielle Wildschweinkontakte auszuschließen.
Aufruf zur gemeinsamen Zusammenarbeit
Die Stadt Mannheim appelliert an die Halter von Nutzschweinen, umgehend Informationen über ihre Bestände an die Veterinärbehörde weiterzugeben. Dies ist entscheidend, um einen eventuellen Ausbruch frühzeitig zu erkennen und angemessen darauf reagieren zu können. Zudem sind die Landwirte angehalten, aufmerksam nach Kadavern oder lebenden Tieren Ausschau zu halten, um die Ausbreitung der ASP zu verhindern.
Die Maßnahmen und Restriktionen sind ein wichtiger Schritt, um die Pferde der Stadt zu schützen und die Landwirtschaft nachhaltig zu sichern. Durch die klare Kommunikation und die spezifischen Regulationsmechanismen zeigt die Stadt Mannheim Verantwortung gegenüber der Gemeinschaft und dem Tierwohl. Weiterführende Informationen und die vollständigen Allgemeinverfügungen sind über die Webseite der Stadt Mannheim zugänglich.
– NAG