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TikTok-Ärger! Hausdurchsuchung bei 14-Jährigem wegen NS-Parole

Deutschland in Aufruhr! Ein unschuldiger Nikolaustag beginnt für eine Familie in Bayern mit einem Schock, als die Polizei in aller Frühe ihre Wohnung stürmt. Der Grund? Ein TikTok-Posting eines 14-Jährigen! Dieser hatte auf seinem Kanal „deutscher.patriot1161“ den Ausdruck „Alles für Deutschland“ genutzt, der an die berüchtigten Parolen der SA aus der NS-Zeit erinnert. Was als harmlose Social-Media-Aktivität begann, entwickelte sich zur rechtlichen Auseinandersetzung. Da explodierten die Emotionen! Die Kriminalpolizei vermutete nämlich den Gebrauch verfassungswidriger Kennzeichen und durchsuchte das Zuhause der Jugendlichen mit voller Härte, wie Apollo News berichtete.

Kurz nach dem Vorfall auf Social Media geriet auch der ältere Bruder des jungen TikTok-Nutzers in das Visier der Ermittler. Sein Handy wurde umgehend als „Tatwerkzeug“ beschlagnahmt, während Dokumente, Telefonnummern und sogar Bücher auf den Prüfstand gestellt wurden. Die unbescholtene Familie, bisher völlig unauffällig, sieht sich nun der harten Hand des Gesetzes gegenüber. Noch dazu denkt die Familie über rechtliche Schritte nach, um die Angelegenheit öffentlich nicht ohne weiteres hinzunehmen. Der Vorwurf, charakterliche Unreife als Ausrede zu nutzen, lässt selbst altgediente Juristen aufhorchen!

Was bedeutet „Alles für Deutschland“?

Die Parole „Alles für Deutschland“ hatte einst in den 1930er-Jahren eine ernst zu nehmende Bedeutung und wurde von der SA während der düsteren Zeiten des Nazi-Regimes verwendet. Auch Politiker wie der Thüringer AfD-Vorsitzende Björn Höcke fielen durch die Benutzung dieser auf Veranstaltungen negativ auf, was zu Verurteilungen und Geldstrafen führte. So sehen sich auch scheinbar harmlose TikTok-Uploads schnell mit der Geschichte konfrontiert. Die drakonischen Maßnahmen jedoch stoßen in der Bevölkerung auf Unverständnis und werfen Fragen über die Verhältnismäßigkeit staatlicher Eingriffe auf. Es bleibt abzuwarten, wie sich dieser Fall entwickeln wird!

Besonders brisant ist der Vorwurf der Fahrlässigkeit und Unwissenheit, mit dem die Familie gerechtfertigt werden soll. Die rechtlichen Hintergründe, so die Staatsanwaltschaft, seien für den Jugendlichen klar ersichtlich gewesen, doch habe dieser dennoch den Spruch zweimal veröffentlicht. Ob der Fall vor Gericht landen wird, bleibt abzuwarten. Was lernen wir also daraus? Taktlosigkeit wird schnell teuer, besonders in solchen empfindlichen Angelegenheiten!

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