Am Sonntagmorgen wurde ein 44-jähriger Mann an der Autobahnkontrollstelle bei Görlitz von der Bundespolizei aufgegriffen, als er versuchte, mit einem verbotenen Springmesser in der Hosentasche in Deutschland einzureisen. Der Deutsche, der im Landkreis Enzkreis lebt, reiste mit einem Reisebus an. Nach der Sicherstellung des Messers setzte er seine Reise fort, allerdings ohne den gefährlichen Gegenstand, der nun in den Händen der Behörden bleibt. Michael Engler, Sprecher der Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf, bestätigte, dass gegen den Mann ein Verfahren gemäß dem Waffengesetz eingeleitet wurde, was auch ein Bußgeld nach sich ziehen könnte.
Die Festnahmen an den Grenzübergängen sind jedoch nicht auf diesen Vorfall beschränkt. Ein weiteres Aufsehen erregte die Festnahme eines 28-jährigen Polen am gleichen Tag. Der Mann war mit gleich zwei Haftbefehlen konfrontiert, die von den Staatsanwaltschaften in Coburg und Leipzig ausgestellt worden waren. Der erste Haftbefehl stammte aus Bayern und war wegen eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte ausgestellt worden. Er hatte noch eine Geldstrafe von 3.000 Euro zu zahlen, die zu seiner Festnahme führte. Der zweite Haftbefehl war frisch und betraf Körperverletzung, mit einer Strafe von 1.800 Euro oder einer entsprechend langen Freiheitsstrafe.
Finanzielle Sorgen führen zur Haft
In einer weiteren Festnahme begab sich ein 54-jähriger Pole am Samstag in das Gefängnis. Auch er konnte die finanziellen Auflagen nicht erfüllen, einem Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg zu entkommen. Zudem war ein weiteres Strafverfahren wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr anhängig, das 1.200 Euro als Strafe vorsah. Die Tatsache, dass auch die neuen Haftbefehle in diesem Jahr ausgestellt worden waren, zeigt, wie ernst die Situation ist.
Inmitten dieser Festnahmen gab es jedoch auch erfreuliche Nachrichten. Ein 38-jähriger Belarusse, der am Samstag während einer Kontrollstelle an der A4 festgestellt wurde, konnte seine Schulden in Höhe von 180 Euro begleichen, die ihm vom Amtsgericht Sinsheim auferlegt worden waren. Dank dieser Zahlung konnte er seine Reise ungehindert fortsetzen.
Ein weiterer Vorfall ereignete sich, als zwei polnische Reisende am Sonntag festgenommen wurden. Der 25-Jährige wäre theoretisch in der Lage gewesen, einen Betrag von 900 Euro zu zahlen, um einer Haftstrafe zu entgehen. Dieser Betrag war ihm aufgrund eines Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz auferlegt worden, was ihm jedoch nicht gelang. Im Gegensatz dazu klappte es für den 43-jährigen Reisenden, der mit einer Zahlung von 230 Euro einen gegen ihn erlassenen Haftbefehl aufheben konnte. Dieser war aufgrund von falscher Versicherung an Eides statt erlassen worden, wobei die Zahlung von der Visakarte schnell abgewickelt wurde.
Insgesamt zeigt sich, dass die Bundespolizei an den Grenzkontrollpunkten nicht nur auf die Einhaltung des Waffengesetzes achtet, sondern auch auf die Erfüllung von finanziellen Auflagen bei strafrechtlichen Verurteilungen. Die Zahl der Festnahmen aufgrund offener Rechnungen und Haftbefehlen verdeutlicht die strenge Kontrolle und die Maßnahmen, die ergriffen werden, um Recht und Ordnung an den Grenzen aufrechtzuerhalten.