Sicher ins neue Jahr: Die wichtigsten Regeln fürs Silvesterfeuerwerk!
Umweltminister fordern zu verantwortungsvollem Silvesterfeuerwerk auf: weniger Lärm und Müll für ein sicheres Fest am 31. Dezember.

Sicher ins neue Jahr: Die wichtigsten Regeln fürs Silvesterfeuerwerk!
Am 29. Dezember beginnt in Deutschland der Verkauf von Silvesterfeuerwerk, und alles dreht sich um das Motto „Kleines Feuerwerk – Große Freude“. Das Umwelt- und Gesundheitsministerium ruft dazu auf, verantwortungsbewusst zu feiern und ein Augenmerk auf die Sicherheit, das Wohl von Menschen, Tieren und unserer Umwelt zu legen. In diesem Jahr möchte man besonders den Lärm, den Müll und die Verletzungsgefahr bei dem jährlichen Spektakel minimieren. Der Einsatz von Tischfeuerwerk, Wunderkerzen und kleinen Fontänen wird empfohlen, um einen fröhlichen Jahreswechsel zu gestalten, ohne die Nachbarn unnötig zu belästigen.
Wichtig ist, dass Feuerwerkskörper der Kategorie F2 nur am 31. Dezember und 1. Januar abgebrannt werden dürfen. Städte und Kommunen haben die Möglichkeit, eigene zeitliche und räumliche Beschränkungen oder sogar Verbote zu erlassen. So gilt es, besondere Rücksicht auf sensible Bereiche wie Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und Altenheime zu nehmen, wo das Zünden von Böllern ausdrücklich untersagt ist. Entsprechende FAQs von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung bieten jeweils nützliche Auskünfte dazu, wie man sicher mit Feuerwerk umgeht, insbesondere für unerfahrene Nutzer.
Sicherheitsvorkehrungen und gesetzliche Regelungen
Feuerwerkskörper müssen in Deutschland strengen gesetzlichen Regelungen folgen, um Sicherheit und Umweltschutz zu gewährleisten. Die Vorschriften des Sprengstoffgesetzes und der Pyrotechnikrichtlinie kommen hier zum Tragen, und die richtige Kennzeichnung ist entscheidend. Insbesondere das CE-Zeichen mit der Ziffernfolge „0589“ hinter dem Zeichen zeigt an, dass das Produkt getestet und sicher ist. Verbraucher sollten beim Kauf darauf achten, nur Feuerwerk mit dieser Kennzeichnung und einer gültigen Registriernummer zu erwerben, um sich vor gefährlichen Produkten zu schützen.
Der gewerbliche Handel mit Feuerwerkskörpern bringt es mit sich, dass die Lagerung und der Verkauf durch die Gewerbeaufsicht kontrolliert werden. Feuerwerkskörper sind in vier Kategorien unterteilt: F1 (z.B. Wunderkerzen für ab 12-Jährige, ganzjährig erlaubt), F2 (z.B. Raketen, nur zu Silvester ab 18 Jahren), F3 (Mittelfeuerwerk für zugelassene Personen) und F4 (Großfeuerwerk, exklusiv für Profis). Diese Regelungen sorgen dafür, dass sich alle Beteiligten während der Feierlichkeiten sicher fühlen können.
Umweltschutz und alternative Feierlichkeiten
Ein nicht zu vernachlässigendes Thema sind die Umweltbelastungen durch Silvesterfeuerwerk. Jährlich werden etwa 4.000 Tonnen Feinstaub in der Silvesternacht freigesetzt, während Rückstände von Feuerwerkskörpern Umwelt und Böden belasten. Zunehmend finden umweltfreundliche Alternativen wie digitale Lichtshows Aufmerksamkeit, die das traditionelle Feuerwerk ersetzen könnten und gleichzeitig zahlreiche Menschen begeistern.
Die Verbraucherzentrale gibt nützliche Tipps, um einen sicheren und stressfreien Jahreswechsel zu erleben. Man sollte sich im Vorfeld über lokale Regeln informieren, insbesondere in Nordrhein-Westfalen, wo das Zünden von Raketen und Böllern in bestimmten Zonen verboten ist. Zu den empfohlenen Alternativen gehören farbenfrohe, sprühende Feuerwerkskörper, Lagerfeuer oder stimmungsvolle Laternen, die für eine festliche Atmosphäre sorgen, ohne dabei die Nachbarn zu stören.
Insgesamt gilt: Wer Silvester mit Feuerwerk feiern möchte, sollte sich gut informieren und verantwortungsvoll handeln, um Freude zu verbreiten, ohne dabei die Sicherheit oder das Wohl anderer zu gefährden. Entsprechende Informationen sind auf den Webseiten der jeweiligen Ministerien und Verbraucherzentralen verfügbar, um einen reibungslosen Übergang ins neue Jahr zu gewährleisten.
Für weitere Informationen zu diesem Thema können Sie die Artikel von um.baden-wuerttemberg.de, swzoll.de und verbraucherzentrale.de besuchen.