Heizungsgesetz: Minister fordert Klimaschutz trotz Reformen!
Bundesumweltminister Schneider betont die Notwendigkeit des Heizungsgesetzes für den Klimaschutz und kündigt wichtige Reformen an.

Heizungsgesetz: Minister fordert Klimaschutz trotz Reformen!
Der Klimaschutz steht beim neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) im Mittelpunkt. Bundesumweltminister Carsten Schneider betont, dass Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen notwendig sind, jedoch die klimarelevanten Ziele erhalten bleiben müssen, damit Fortschritte erzielt werden. Mit der Reform des GEG, die Anfang 2024 in Kraft tritt, wird angestrebt, den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme zu fördern. Schneider äußerte kürzlich, dass er optimistisch über die Möglichkeiten im neuen Klimaschutzprogramm ist, das ebenfalls im Frühjahr 2024 vorgestellt werden soll. Die Zeit berichtet hierzu, dass die Reform von Wirtschafts- und Energieministerin Katherina Reiche und Bauministerin Verena Hubertz bis Ende Januar 2024 vorgelegt werden soll.
Ein zentrales Anliegen des GEG ist der Austausch veralteter Heizungen. Ab 2024 dürfen in Neubauten nur noch Heizsysteme installiert werden, die mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie nutzen. Obwohl viele bestehende Heizungen noch funktionsfähig bleiben dürfen, ist der Druck zur Umstellung hoch, da rund 75 Prozent der Heizungssysteme in Deutschland derzeit mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Im Rahmen der neuen Regelungen werden auch Förderungen angeboten, die den Wechsel zu erneuerbaren Energien lukrativer gestalten.
Finanzielle Anreize für den Wechsel
Ein Highlight der Reform ist die finanzielle Förderung für den Austausch alter Heizungen, die bereits ab dem 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Die Förderung ermöglicht es Hauseigentümern, bis zu 70 Prozent der Investitionskosten für neue Heizsysteme einzusparen. Hierbei sind verschiedene technologische Optionen vorgesehen, darunter Wärmepumpen und Solarthermie. Die Bundesregierung informiert, dass auch für energetische Sanierungsmaßnahmen wie Dämmungen zusätzliche Mittel beantragt werden können.
Die Förderung richtet sich nicht nur an private Eigentümer. Auch Vermieter, Unternehmen und gemeinnützige Vereine profitieren von einer Grundförderung von 30 Prozent. Im Besonderen wird auf die soziale Ausrichtung der Förderung geachtet: Für Geringverdiener sind bis zu 70 Prozent Zuschuss möglich, eine Maßnahme, die vom Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck, hervorgehoben wurde. Zudem ermöglicht die Regierung pragmatische Übergangslösungen, sodass Reparaturen an bestehenden Heizungen bei Havarien weiterhin stattfinden können.
Wichtige Eckpunkte zur Umsetzung
Für Kommunen gilt es, bis Mitte 2028 zu entscheiden, wo Wärmenetze oder klimaneutrale Gasnetze ausgebaut werden. Dies ist eine essentielle Voraussetzung, um das GEG erfolgreich umzusetzen und den Umstieg auf erneuerbare Energien zu gewährleisten. Auch der CO2-Preis für fossile Brennstoffe wird im Jahr 2024 auf 45 Euro pro Tonne angehoben und 2025 auf 55 Euro steigen – ein weiterer Anreiz, um auf nachhaltige Heizungsanlagen umzusteigen.Das Bundeswirtschaftsministerium hebt hervor, dass die Förderanträge für den Heizungstausch bereits jetzt beauftragt werden können, auch wenn die offizielle Antragstellung erst später möglich ist.
Insgesamt zeigt sich, dass sowohl die Verpflichtung zur Nutzung erneuerbarer Energien als auch die finanziellen Anreize dazu beitragen können, die Klimaziele Deutschlands zu erreichen. Diese Reform ist ein Schritt in die richtige Richtung, um den Gebäudebereich auf einen nachhaltigeren Kurs zu bringen.